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auf mobile.de

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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

Hilfe bei schlechten Bewertungen - Hintergrund

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Mobile.de Bewertung löschen?
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Hilfe bei negativer mobile.de-Bewertung

Sie haben eine negative Händlerbewertung auf dem Verkaufsportal mobile.de erhalten? Die Bewertungen auf dem beliebten Händlerportal können die Nachfrage nach Ihren Pkws und den Verkaufserfolg auf dem mobile.de-Portal erheblich einschränken. Denn viele potentielle Kunden lassen sich bereits von einer einzigen negativen Bewertung beeinflussen und von einem Kauf oder gar Kontakt abschrecken. Viele negative Bewertungen kann man allerdings löschen lassen.

Gerne beraten und vertreten wir Sie hierzu bundesweit und zu einem fairen Pauschalpreis. Mit einem erfahrenen Anwalt sind die Chancen auf Löschung der negativen Bewertung in der Regel ganz erheblich höher.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Ein erfahrener Anwalt weiß, wie man eine rechtswidrige Bewertung richtig angreift. Hier hilft ein lapidares Schreiben mit der Bitte um Löschung nicht aus. Vielmehr muss sauber juristisch argumentiert werden, warum die mobile.de Bewertung rechtswidrig und zu löschen ist.

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    Lassen Sie die Bewertungen prüfen

    Im Falle von schlechten Bewertungen auf mobile.de sollten Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen, ob die Bewertung bzw. die Aussagen überhaupt rechtmäßig sind. Viele Äußerungen sind rechtswidrig, da im Rahmen der Abwägung von Meinungsfreiheit des Verfassers und des Persönlichkeitsrechts des Händlers dem letzteren der Vorrang zu geben ist. Das Recht auf Meinungsfreiheit tritt insbesondere zurück, wenn unwahre Tatsachen behauptet werden oder die Person des Händlers durch den Verfasser in unzulässiger Weise angegriffen wird. Des Weiteren kommt die Löschung einer negativen Bewertung auf mobile.de in Betracht, wenn der Bewertungstext gegen die portaleigenen Richtlinien verstößt. Hiernach sind Bewertungsinhalte nicht nur dann rechtswidrig, wenn sie falsche Tatsachen behaupten, sondern auch wenn die Inhalte keinen Bezug zum Fahrzeugkauf haben, insbesondere, wenn sie von Konkurrenten stammen.

    Gegen den Bewerter direkt vorgehen?

    Ob eine Bewertung auf mobile.de unzulässig ist oder nicht, muss gründlich juristisch geprüft werden. Ist die Bewertung rechtswidrig, kann man zunächst gegen den Verfasser selbst vorgehen, wenn man seine Adresse kennt. Kennt man die Person des Verfassers nicht, kann man als betroffener Händler jederzeit gegen den Portalbetreiber mobile.de GmbH, Marktplatz 1, 14532 Europarc Dreilinden vorgehen. Zwar ist der Betreiber nicht bereits ab Veröffentlichung der Bewertung haftbar. Sobald er jedoch Kenntnis von der Rechtswidrigkeit einer Bewertung hat, muss er diese löschen oder das Beanstandungsverfahren durchführen.

    Mobile.de löscht nur den Text?

    Das OLG München hat bereits mehrfach entschieden, dass die gesamte Bewertung zu löschen ist, wenn sie unwahre Aussagen enthält. Somit müsste der Portalbetreiber mobile.de auch die Sternebewertungen löschen, wenn die Textbewertungen rechtswidrig sind. Leider hat sich der Betreiber in der Vergangenheit oft geweigert, die Sternebewertung ebenfalls zu löschen. Hiergegen sollte man gerichtlich vorgehen, denn auch schlechte Sternebewertungen wirken sich negativ auf das Image eines Autoverkäufers aus.

    Negative Mobile-Bewertung sofort löschen

    Lassen Sie sich bei einer negativen mobile-Bewertung sofort anwaltlich unter Telefon 07171 – 79 80 00 beraten und über Ihre Rechte und Möglichkeiten aufklären und gegebenenfalls gegen den Portalbetreiber vertreten. Gerne helfe ich Ihnen bundesweit. Nutzen Sie mein Kontaktformular.

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