LG Frankfurt a. M. – Google muss negative Bewertungen löschen
Landgericht verurteilt Google zur Löschung von 1-Sterne-Bewertungen
Das Landgericht Frankfurt a. M. hat mit Versäumnisurteil vom 8.1.2018 die Google Inc. zur Unterlassung der Veröffentlichung mehrerer Bewertungen auf der Plattform Google Maps über unsere Mandantin verurteilt. 4 Internetnutzer hatten unsere Mandantin mit jeweils 1 Stern bewertet. Der Mandantin waren diese Internetnutzer als Patienten unbekannt. Sie wollte diese Google Rezensionen löschen lassen. Außerdem hatte ein Bewerter behauptet, er hätte als gesetzlich Versicherter keinen Termin erhalten, was nicht den Tatsachen entsprach.
Die Bewertungen verletzten bei fortbestehender Wiederholungsgefahr das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mandantin, da die Aussagen nachvollziehbar unwahr waren und zum anderen nicht von Patienten der Mandantin stammten. Außerdem hafte Google ab Kenntnis von der Rechtsverletzung als Störer für die Veröffentlichung der rechtswidrigen Bewertungen.
Wenn auch Sie eine negative Google Bewertung löschen möchten, können Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 – 79 80 00 nutzen.
Zur Bearbeitung von Aufträgen benötige ich folgende Unterlagen:
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