LG Berlin: Google muss Google-Bewertung löschen
Prüfung der Bewertung rechtswidrig abgelehnt
Das Landgericht Berlin hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren am 22.02.2018 entschieden, dass die Google LLC eine negative 1-Stern-Bewertung auf Google löschen muss, die dort über unseren Mandanten veröffentlicht war. Google wurde des Weiteren für den Fall der Zuwiderhandlung zur Bezahlung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,00 verurteilt.
Der Portalbetreiber Google hatte sich geweigert, das vom Bundesgerichtshof vorgeschriebene Prüfverfahren bezüglich der Bewertung einzuleiten. Hierzu hatte der bewertete Arzt aufgefordert, weil er sich sicher war, dass der Verfasser der negativen Bewertung auf google.de keiner seiner Patienten war. Sofern der Bewerter keinerlei Kontakt mit dem Arzt hatte, ist er zur Veröffentlichung einer Bewertung nicht berechtigt und greift rechtswidrig in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes ein.
Google 1 Stern Bewertung kann man löschen
Wenn auch Sie eine negative Google Rezension löschen lassen möchten, rufen Sie uns an. Wenn man die Google-Bewertung möglichst schnell löschen möchte, bietet sich ein einstweiliges Verfügungsverfahren an. Sie haben ab Kenntnis der negativen Bewertung allerdings nur 1 Monat Zeit, mit einem gerichtlichen Schnellverfahren gegen die Bewertung vorzugehen, andernfalls kommt auch ein „normales“ Gerichtsverfahren (Hauptsacheverfahren) in Betracht, sollte Google die Bewertung nicht bereits außergerichtlich aufgrund unserer Aufforderung löschen.
Gerne können Sie unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 – 79 80 00 bundesweit oder das folgende Kontaktformular nutzen.
Zur Bearbeitung von Aufträgen benötige ich folgende Unterlagen:
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