Negative Bewertung
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Matthias Hechler, M.B.A. Rechtsanwalt

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Jameda Qualitätsmanagement löscht negative Bewertung nicht – Was tun?


Standardantwort nicht das letzte Wort

Jede Beanstandung einer negativen Jameda-Bewertung durch einen Arzt wird durch das Jameda Qualitätsmanagement bearbeitet. Diese interne Prüfungsabteilung, das jameda-Qualitätssicherungs-Team für Bewertungen, kommt dabei häufig (zu Unrecht!) zu dem Ergebnis, dass die als Rufmord empfundene Bewertung rechtmäßig sei und eine zulässige Meinungsäußerung darstelle. Der Arzt erhält dann meist eine standardisierte Antwort von Jameda, mit der mitgeteilt wird, der Patient habe innerhalb der gesetzten Frist bestätigt, dass er die Behandlung so erlebt wie in seiner Bewertung beschrieben habe und die Bewertung manuell durch das Qualitätsmanagement Team überprüft worden sei. Diese Prüfung richte sich streng nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben. Zudem sei die Bewertung durch eine selbstlernende Sicherheits-Software auf Unregelmäßigkeiten gefiltert worden. Letztendlich habe das Qualitätssicherungsteam nach diesem Prüfprozess keine Anhaltspunkte gehabt, die Authentizität der Bewertung zu bezweifeln, weshalb die Bewertung wieder veröffentlicht wurde.

Bloß keine Kommentierung der Bewertung

Jamedas Rat an den Arzt: Es solle die negative Bewertung kommentieren. Ein Kommentar hilft über eine schlechte Note, die in die bei Google ganz oben erscheinende Durchschnittsnote negativ einfließt, nicht hinweg. Auch ist fraglich, was man überhaupt kommentieren soll. Letztendlich ist ein Kommentar auch im Hinblick auf die ärztliche Verschwiegenheitsverpflichtung, deren Verletzung strafbar ist, strikt abzulehnen. Viele Ärzte lassen sich in ihrer oft berechtigten Wut auf eine unfaire und ungerechte Bewertung sogar dazu hinreißen, den Namen des Verfassers in diesem Kommentar zu nennen. Letztendlich kann jedem Arzt sowohl davon abgeraten werden, selbst Jameda zu kontaktieren und auch eine negative Bewertung zu kommentieren.

 

Auch bei Ablehnung nicht aufgeben

Spätestens, wenn das Jameda Qualitätssicherungsteam die Löschung der negativen Bewertung abgelehnt hat, sollten Sie als Arzt die Hilfe eines spezialisierten Anwalts hinzuziehen. Denn die Ablehnung der Beanstandung durch Jameda bedeutet nicht, dass die schlechte Bewertung nicht doch rechtswidrig ist und nicht gelöscht werden wird.

In unzähligen Fällen konnte Rechtanwalt Matthias Hechler, M.B.A. erreichen, dass auch zunächst abgelehnte Beanstandungen noch erfolgreich durchgesetzt wurden. Interessant ist, dass Jameda spätestens nach Wiederveröffentlichung der Bewertung als Störer haften kann. In diesem Fällen kann man mit einer Abmahnung gegen Jameda vorgehen.

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