Jameda – LG Berlin erlässt einstweilige Lösch-Verfügung gegen Jameda
Löschungsverfügung nach verweigerten Beanstandungsverfahren
Und wieder hat das LG Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Jameda GmbH erlassen und ihr untersagt, eine rufschädigende Bewertung über unseren Mandanten zu veröffentlichen. Anlass der Beanstandung waren schwere Vorwürfe eines Bewerters, unser Mandant habe eine sehr schmerzvolle Behandlung trotz heftigen Protestes einfach und unbeeindruckt fortgeführt. Jameda hat das Beanstandungsverfahren verweigert, da bereits ein Beanstandungsverfahren durchgeführt worden sei. Letzteres bezog sich jedoch auf eine ganz andere Bewertung.
Der LG Berlin hatte keine Bedenken, die einstweilige Verfügung auf sofortige Löschung der unsäglichen Bewertung zu erlassen. Es bleibt abzuwarten, ob Jameda nach Zustellung einen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegt wie in einem ähnlichen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Jameda vor dem Landgericht München I, bei dem in der mündlichen Verhandlung auf Rechtsmittel schließlich verzichtet wurde. Die Bewertung blieb also gelöscht.
Wenn auch Sie eine negative Jameda Bewertung löschen möchten, rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 – 79 80 00 an oder nutzen unser Kontaktformular.
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