Jameda erfolgreich verklagt | Jameda muss viele Bewertungen löschen
Jameda gibt Unterlassungserklärungen ab
In einer Vielzahl von Fällen hat die Anwaltskanzlei Hechler jüngst Ärzte gegen negative Jameda-Bewertungen vor verschiedenen Landgerichten vertreten. Das Ergebnis ist sehr erfreulich: In vielen Fällen führten die Klagen dazu, dass die Bewertungen vollständig oder teilweise gelöscht wurden.
In den Verfahren beschäftigten sich die Gerichte zum einen damit, ob Jameda die Patienteneigenschaft der Verfasser der Bewertungen überhaupt auf Plausibilität geprüft hat. Das war teilweise nicht der Fall, so dass Bewertungen, die eventuell inhaltlich zulässig gewesen wären, gelöscht werden mussten. Zum anderen stuften die Gerichte die Bewertungen auch inhaltlich teilweise als rechtswidrig an.
Erfreulich war, dass die von der Anwaltskanzlei Hechler vertretenen Ärzte teilweise keine Kosten für die Verfahren bezahlen mussten. So gab Jameda teilweise vor oder während der Verhandlung eine Unterlassungserklärung ab, um eine Erledigung des Verfahrens herbeizuführen.
Alles in allem ein höchst zufriedenstellendes Ergebnis für die klagenden Ärzte. Die Rechtsfindung war für manche Kammern angesichts der jungen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Thema Prüfpflichten von Jameda teilweise beschwerlich, so dass ein eklatant falsches Urteil bezüglich der Patienteneigenschaft erging, jedoch leider vom betroffenen Arzt nicht mit der Berufung angegriffen werden wird. In anderen Fällen musste Jameda an sich zulässige Meinungsäußerungen wegen der nicht hinreichend dargelegten Patienteneigenschaft des Verfassers löschen.
Da nur wenige Urteile ergingen, sondern die Verfahren oft mit Vergleichen oder Unterlassungserklärungen endeten, trugen die ganzen Verfahren wenig zur Rechtsfortbildung im Hinblick auf die Prüfungspflichten der Portalbetreiber bei. Die nächste Klagewelle rollt allerdings bereits.