Facebook Fake Profil löschen – So geht`s erfolgreich
Wie Sie ein Betrügerkonto bei Facebook löschen
Jemand hat Identitätsdiebstahl begangen und ein gefälschtes Facebook-Profil (Fake-Profil, Betrügerkonto) in Ihrem Namen erstellt und denunziert Ihre Person mit Aussagen und Fotos? Genau dies war unserem Mandanten passiert. Eine unbekannte Person erstellte deshalb ein Facebook-Fake-Profil mit dem Namen unseres Mandanten, postete auf diesem Profil kompromittierende Inhalte und drohte unserem Mandanten auf rechtswidrige Weise. Selbstverständlich stellt dies eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts unseres Mandanten dar.
Facebook musste Betrügerkonto löschen
Facebook reagierte auf die Aufforderung zunächst mit Ablehnung der Löschung des Fake-Profils. Das dort vorgesehene Prozedere „melden“, „Dieses Konto melden“, „weiter“ und „Das ist ein gefälschtes Konto“ wurde erfolglos durchgeführt. Facebook sah keinen Verstoß gegen die Gemeinschaftsrichtlinien. Ein anwaltliches Einschreiten war notwendig, um das Betrügerkonto zu entfernen.
Nach entsprechender Argumentation löschte Facebook schließlich das Fake-Profil, das sich als unser Mandant ausgab. Wenige Stunden später erstellte vermutlich derselbe Täter erneut ein Fake-Profil. Auch diese entfernte Facebook letztendlich nach Identitätsnachweisen des Mandanten.
Namens-Missbrauch in Foren und bei Facebook & Co
Unter dem Stichwort Namens-Missbrauch, Identitätsdiebstahl, Betrügerkonto versteht man das gezielte Vorgehen gegen eine Person. Unter dem Namen des Opfers stellt der Täter in Blogs, Foren oder sozialen Netzwerken Beiträge und Fotos mit dem Ziel der Diskreditierung des Opfers ein. Auch Racheporno-Websites wurden bereits unter dem Namen eines Opfers erstellt.
Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt
Bei einem Identitätsdiebstahl liegt ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen vor. Dies gilt zum einen für den Fall, dass der Name dieser Person in identifizierbarer Weise missbraucht wird. Zum anderen muss aber der Name nicht zwingend genannt werden oder identisch sein: Auch die Verwendung des Fotos einer Person (sog. Bildnis) ist ohne die Zustimmung des Betroffenen illegal (Recht am eigenen Bild). Wer also das Bildnis eines anderen bei Facebook veröffentlicht, macht sich gem. §§ 22, 22 KUG strafbar. Das gilt übrigens auch für das Verschicken von Fotos per WhatsApp.
Rechte des Betroffenen bzw. des Opfers
Wenn jemand ein Foto von Ihnen bzw. Ihr Bildnis ohne Ihre Zustimmung veröffentlicht, ist das strafbar. Da die polizeilichen Ermittlungen in der Regel Monate dauern, können sich Betroffene auch direkt an Facebook mit dem Ziel der sofortigen Löschung des Bildes wenden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Eine rechtswidrige Veröffentlichung eines Fotos liegt übrigens auch dann vor, wenn z. B. der Exfreund trotz Aufforderung hierzu Fotos der Ex-Freundin auf seinem Facebook-Profil nicht löscht.
Kostenlose Ersteinschätzung nutzen!
Wenn Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls wurden sind und ein Facebook-Fake-Profil löschen möchten, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung unter Telefon 07171 – 79 80 00 oder schicken unser Kontaktformular ab. Ebenso können Sie uns kontaktieren, wenn Sie ein Instagram Fake Profil löschen lassen wollen.